Laborbefunde und Abstinenzbelege
Beim Thema Drogenkonsum ist in der Regel Drogenabstinenz zu fordern.
Es kann sein, dass zusätzlich Alkoholabstinenz gefordert wird.
Für Drogenabstinenz bestehen Nachweismöglichkeiten im Blut, Urin und Haar. Nachgewiesen werden können Drogen, Drogenersatzstoffe wie Codein und Diazepam und deren Abbauprodukte.
Um den Abstinenzbeleg sicher in einem Gutachten verwerten zu können, müssen bei den Laboranalysen forensische Bedingungen eingehalten werden, das heisst die Probengewinnung (Haar, Urin) darf nur durch speziell qualifiziere Ärzte und deren Mitarbeiter durchgeführt werden und das Labor, welches die Analyse durchführt, muss nach DIN ISO/IEC 17025 für forensische Zwecke nach den Standards der Gesellschaft für Toxikologische und Forensische Chemie (GTFCh) akkreditiert sein.
Schließen Sie rechtzeitig vor einer MPU einen Vertrag über Drogenscreenings aus Urin ab, bei dem zuverlässig forensische Bedingungen eingehalten werden. Damit können Sie bei der MPU Drogenfreiheit belegen.
Wenn es möglich ist, einen Drogenfreiheitsbeleg durch eine Haaranalyse zu führen, dann kann das bei der MPU eingesetzt werden.
Warum werden Laboranalysen zum Beleg der Drogenfreiheit im Urin durchgeführt?
Solche Analysen werden gewählt, um zu prüfen, ob Drogenkonsum vorgelegen hat und welche Drogen konsumiert wurden. Ein Nachweis von Drogen und deren Abbauprodukten im Urin ist länger möglich, weil sich im Urin solche Stoffe konzentrieren. Das liegt daran, dass die Nieren permanent Blut filtern und alles herauslösen, was dem Körper schaden kann. Dabei wird das Blut immer wieder gefiltert und alle Drogenabbauprodukte werden letztlich in einer kleinen Flüssigkeitsmenge – also konzentriert – als Urin ausgeschieden.
Laboranalysen zum Beleg der Drogenfreiheit im Haar können eingesetzt werden, um in die Vergangenheit zu schauen. Haaranalysen können bei bestimmten Substanzen nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden und es kann sein, dass Haarbehandlungen (zum Beispiel Bleichen und Färben) dazu führen, dass eine Verwertbarkeit gar nicht mehr möglich ist.
Klären Sie rechtzeitig vor einer MPU, ob man mit einer Haaranalyse bei Ihnen für die Vergangenheit Drogenfreiheit nachweisen kann. Man muss im Einzelfall überlegen, ob sich die Investitionen lohnen.
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